Das OLG Oldenburg (13 U 71/05) hat einem Anspruch auf Löschung einer unwahren Behauptung im Rahmen einer eBay-Bewertung zugestimmt, informiert das Portals www.versandbuchhaendler.de. Gegen Bewertungen, die nachweislich unwahr seien, bestünde ein Löschungsanspruch, da eine negative Bewertung den Absatzerfolg bei eBay deutlich schmälern könne.
avj-Presseseminar: Das Ende der klassischen Pressearbeit?
20 Teilnehmende aus den Pressestellen der Verlage arsEdition, Beltz, Bohem Press, Coppenrath, Dorling Kindersley, dtv, Fischer Sauerländer, Kindermann, Klett Kinderbuch, Loewe, Mixtvision, Moritz, Tessloff, Thienemann-Esslinger, Freies Geistesleben und Herder trafen