Das OLG Oldenburg (13 U 71/05) hat einem Anspruch auf Löschung einer unwahren Behauptung im Rahmen einer eBay-Bewertung zugestimmt, informiert das Portals www.versandbuchhaendler.de. Gegen Bewertungen, die nachweislich unwahr seien, bestünde ein Löschungsanspruch, da eine negative Bewertung den Absatzerfolg bei eBay deutlich schmälern könne.
Grazer Buchhandlung Morawa Moser feiert Jubiläum
158 Jahre nach ihrer Gründung durch Ulrich Moser am Bischofplatz und 20 Jahre nach dem Einzug ins Palais Welsersheimb am Eisernen Tor veranstaltet die Buchhandlung Morawa Moser vom 27. Juli