Das OLG Oldenburg (13 U 71/05) hat einem Anspruch auf Löschung einer unwahren Behauptung im Rahmen einer eBay-Bewertung zugestimmt, informiert das Portals www.versandbuchhaendler.de. Gegen Bewertungen, die nachweislich unwahr seien, bestünde ein Löschungsanspruch, da eine negative Bewertung den Absatzerfolg bei eBay deutlich schmälern könne.
In Österreich soll es ab Herbst eine Paketabgabe auf Internetbestellungen geben
Die österreichische Bundesregierung plant ab Herbst eine neue Paketabgabe auf Internetbestellungen. Die von der Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS geplante Abgabe in Höhe von zwei Euro pro Sendung soll