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OLG-Urteil zu negativen eBay-Bewertungen

Das OLG Oldenburg (13 U 71/05) hat einem Anspruch auf Löschung einer unwahren Behauptung im Rahmen einer eBay-Bewertung zugestimmt, informiert das Portals www.versandbuchhaendler.de. Gegen Bewertungen, die nachweislich unwahr seien, bestünde ein Löschungsanspruch, da eine negative Bewertung den Absatzerfolg bei eBay deutlich schmälern könne.

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