Seit 1999 zeichnet Niedersachsen als bisher einziges Bundesland belletristische Buchhandlungen aus, „die sich in besonderem Maße für die Literaturvermittlung einsetzen und dabei nicht nur gängige Literatur in ihrem Sortiment anbieten, sondern sich auch dem Besonderen, den Nischen und dem Ausgefallenen widmen, durch Veranstaltungen das literarische Leben ihrer Stadt, ihrer Region bereichern, einfach gute Geschäftsideen haben“.
Der Preis, der alle zwei Jahre verliehen wird, ist mit 5.000 Euro dotiert und wird zweckgebunden für künftige Projekte vergeben. Er wird zusätzlich gefördert durch die Akademie des deutschen Buchhandels, die die Preisträger zu einem Seminar ihrer Wahl an der Akademie einlädt, und durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Landesverband Niedersachsen, der hierfür die Reise- und Übernachtungskosten übernimmt.
Bewerben können sich Buchhandlungen, die ihren Standort in Niedersachsen haben.
Der formlosen Bewerbung sind Unterlagen, die die Arbeit der Buchhandlung darstellen, beizufügen, beispielsweise:
– Nachweise über Veranstaltungen und Aktionen (Programme z. B. zum Welttag des Buches, Lesungen, kulturell ausgerichtete Sonderveranstaltungen, etc.)
– Pressespiegel
– eigene Werbematerialien wie z. B. Buchempfehlungen
– Abbildungen/Fotos des Verkaufsraumes und der Schaufenstergestaltung
– Erläuterung der Gesamtkonzeption und des programmatischen Profils (Bemerkungen zum Buchangebot, zu inhaltlichen Schwerpunkten, zur Präsentation, zur Beratung und zur Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Institutionen etc.)
– eine kurze Beschreibung der Bedingungen vor Ort (z.B. Konkurrenzsituation) und der Betriebsstruktur zur Einschätzung der örtlichen und betrieblichen Rahmenbedingungen
Bewerbungen (in 8-facher Ausfertigung) sind bis zum 1. Juni 2005 an folgende Adresse zu richten:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur, Leibnizufer 9, 30169 Hannover