Auf der Frankfurter Buchmesse hatte der Verlag C.H. Beck unter der Leitung von Dr.Bernhard v. Becker (Verlag C.H. Beck, 3.v.l.) am 8.10. eine Podiumsdiskussion C.H.Beck Podiumsdiskusion in Frankfurt mit Dr.Christian Sprang (l.), Dr. Konstantin Wegner (2.b.l.) und Peter Beisler (r.) zum Thema „Der Übersetzerstreit“ (s. Foto)veranstaltet, die auf reges Interesse stieß. Die Diskussion auf dem Podium verlief engagiert, wobei die gegensätzlichen Standpunkte deutlich vorgetragen wurden.
Dr. Christian Sprang, Justitiar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels,

kritisierte das generelle Anliegen der Übersetzer, künftig einen Mindeststandard von 2 % Umsatzbeteiligung zuzüglich eines deutlich über dem bisherigen Honorar liegenden Sockelbetrages einzufordern. Dies würde die ohnehin enge Kalkulation der meisten Verlagswerke nicht zulassen. Auch für Übersetzer könne es, ebenso wenig wie für andere freie Berufe, keine gesetzliche Erfolgsabsicherung geben.
Rechtsanwalt Peter Beisler machte hingegen die unerträgliche wirtschaftliche Situation der Übersetzer geltend. Es könne nicht sein, dass diese zu einem minimalen Stundenlohn arbeiteten. Für seine Position erhielt er rege Unterstützung aus dem Publikum.
Auf Erfahrungen aus anderen Ländern Europas wies der Münchner Rechtsanwalt Dr. Konstantin Wegner hin; hier seien Pauschalen, nicht aber Umsatzbeteiligungen üblich.
Zur Lösung der gegensätzlichen Positionen ist mittlerweile vor dem Kammergericht Berlin ein Verfahren zur Benennung einer Schlichtungsstelle zur Aufstellung von Vergütungsregeln anhängig. Mit einer Entscheidung des Gerichts wird man alsbald, wohl sogar noch in diesem Jahr, rechnen können.