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Kauf des Berliner Verlages durch Holtzbrinck endgültig vom Kartellamt untersagt – Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf angekündigt

Einer dpa-Meldung zufolge hat das Bundeskartellamt den Kauf des Berliner Verlages durch die Holtzbrinck-Gruppe endgültig untersagt. Das teilte das Kartellamt in Bonn mit. Die Wettbewerbsbehörde hatte Holtzbrinck bereits im Dezember signalisiert, dass es der geplanten Übernahme nicht zustimmen werde.
Wie uns in diesem Moment von Holtzbrinck mitgeteilt wird, wird die Stuttgarter Gruppe gegen die Entscheidung des Kartellamtes Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.

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