Das Landgericht Wiesbaden hat gestern die gegen den Club Bertelsmann am 10. Oktober 2003 ergangene einstweilige Verfügung für die Titel „Hinter den Kulissen“ von Dieter Bohlen und „Ich bin’s Alexander“ von Alexander Klaws bestätigt. Für den Titel „Die Gefangenen“ von Guido Knopp wurde sie aufgehoben. Damit hat das Gericht die Gültigkeit des Potsdamer Protokolls auch unter dem im Oktober 2002 eingeführten Buchpreisbindungsgesetz ausdrücklich anerkannt. Danach dürfen Clubausgaben grundsätzlich auch weiterhin frühestens sechs Monate nach Erscheinen der Buchhandelsausgabe auf den Markt kommen.
Lediglich bei dem Buch von Guido Knopp ging das Gericht davon aus, dass es sich um ein Begleitbuch zu Fernsehserien (im Branchenjargon: „Steckdosenbuch“) handelt, das im Sinne des Potsdamer Protokolls ausnahmsweise auch vor Ablauf von sechs Monaten als Buchclubausgabe günstiger erscheinen darf.
Der Antragsteller und Vorsitzende des Sortimenter-Ausschusses im Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Marburger Buchhändler Rudolph Braun-Elwert, begrüßte das Urteil des Landgerichts: „Diese Entscheidung ist richtungsweisend. Damit ist bestätigt, dass die im Potsdamer Protokoll formulierten Branchenregelungen für Buchclubausgaben weiter gültig sind.“ Der Titel von Guido Knopp sei von ihm durchaus bewusst gewählt worden, um auch die Ausnahmeregelungen des Potsdamer Protokolls gerichtlich überprüfen zu lassen. Gegen den Spruch der Wiesbadener Richter kann der Club Bertelsmann beim Oberlandesge-richt Frankfurt Rechtsmittel einlegen. Hinsichtlich der einstweiligen Verfügung wäre damit der Rechtsweg erschöpft, während ein sich möglicherweise anschließendes Hauptsacheverfahren bis vor den Bundesgerichtshof geführt werden könnte.