Erst im Frühjahr hat der Bundestag die Verlängerung der samstäglichen Ladenöffnungszeiten bis 20 Uhr beschlossen – nun könnte aus Karlsruhe ein weiterer Schub in Richtung Liberalisierung folgen. Am Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über das Ladenschlussgesetz. Und die juristischen Argumente gegen das Regelwerk, das fast ein halbes Jahrhundert alt ist, haben durchaus Gewicht.
Der Erste Senat könnte durchaus verfassungsrechtliche Bedenken gegen die werktägliche 20-Uhr-Grenze haben, die faktisch ein Nachtarbeitsverbot allein für Einzelhändler bedeutet – der Großhandel dagegen darf auch nachts seine Tore öffnen. Dass auch der Sonntag dem allgemeinen Verkauf geöffnet wird – bisher sind nur vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr zulässig -, ist dagegen unwahrscheinlich. Nicht nur, weil die christlichen Kirchen vehement dagegen sind: Auch das Grundgesetz ist gegen die Sieben-Tage-Woche.
Das Festival der Illustration 2026 startet die Bewerbungsphase
Bereits zum achten Mal will das Festival der Illustration die Vielfalt zeitgenössischer Illustration in Norddeutschland sichtbar machen. Vom 21. August bis 6. September 2026 wird Oldenburg erneut zum Treffpunkt für