Erst im Frühjahr hat der Bundestag die Verlängerung der samstäglichen Ladenöffnungszeiten bis 20 Uhr beschlossen – nun könnte aus Karlsruhe ein weiterer Schub in Richtung Liberalisierung folgen. Am Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über das Ladenschlussgesetz. Und die juristischen Argumente gegen das Regelwerk, das fast ein halbes Jahrhundert alt ist, haben durchaus Gewicht.
Der Erste Senat könnte durchaus verfassungsrechtliche Bedenken gegen die werktägliche 20-Uhr-Grenze haben, die faktisch ein Nachtarbeitsverbot allein für Einzelhändler bedeutet – der Großhandel dagegen darf auch nachts seine Tore öffnen. Dass auch der Sonntag dem allgemeinen Verkauf geöffnet wird – bisher sind nur vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr zulässig -, ist dagegen unwahrscheinlich. Nicht nur, weil die christlichen Kirchen vehement dagegen sind: Auch das Grundgesetz ist gegen die Sieben-Tage-Woche.
Janet Zentel: „Nicht die KI ist das Problem, sondern das Schweigen darüber“
Wie weit kann künstliche Intelligenz den Schreibprozess übernehmen? Dieser Frage ist die Autorin, Lektorin und Schreibcoach Janet Zentel in einem ungewöhnlichen Experiment nachgegangen. Für ihren Thriller „Die zweite Stimme“ ließ