
BuchMarkt: Man blickt inzwischen überhaupt nicht mehr durch: Von „Hinter den Kulissen“ gibt es eine neue Auflage, aber die ist auch schon wieder von einer EV bedroht, oder?
Rainer Dresen: Es geht aktuell nur noch um eine EV, die bereits gegen die erste Auflage erging, jedoch „zufällig“ erst zum Zeitpunkt des Verkaufsstarts der 2. Auflage dem Verlag, der Druckerei und der Auslieferung zugestellt wurde. Das betreffende Kapitel der 1. Auflage war jedoch vom Verlag in Erwartung eines neuen Angriffs für die 2. Auflage bereits verändert worden. Der Verlag ist und bleibt deshalb der Auffassung, dass diese Änderungen das Buch aus dem Wirkungsbereich der Verfügung gegen die 1. Auflage gebracht haben. Auch die Passagen der 1. Auflage ließen übrigens eine geschilderte, damals schon namentlich veränderte Person erst in Zusammenhang mit einer Bildzeitungs-Veröffentlichung von im Buch nicht enthaltener Fotos erkennen. Die Anwaltskanzlei Prinz ist zwar der Meinung, dass die Änderungen hinsichtlich jener Person nicht ausreichten, die Rechtsverletzungen der 1. Auflage zu beheben und verschickt fleißig Unterlassungsaufforderungen an unsere Vertriebspartner. Bislang hat die Kanzlei aber noch keine Verfügung zu erwirken vermocht, die diese Auffassung stützt und sich somit dezidiert gegen die 2. Auflage wendet.
Was muss der Buchhändler jetzt beim Verkauf der 2. Auflage beachten?
Buchhändler können so lange die 2. Auflage verkaufen, wie sie selbst keine EV gegen die 2. Auflage zugestellt erhalten haben. Zwar hat so mancher Buchhändler mittlerweile Faxe mit Unterlassungsbegehren der Kanzlei Prinz erhalten. Jenen Schreiben beigefügt wurden aber bislang lediglich Kopien der gegen Verlag, Druckerei oder Auslieferung ergangenen Verfügungen gegen die 1. Auflage. Solange nicht gegen die einzelnen Buchhändler gerichtete Verfügungen vorliegen, die auch tatsächlich die 2. Auflage betreffen, kann der Verkauf somit weiter gehen.
Was muss der Buchhändler bezüglich der 1. Auflage beachten?
Seit den EVs gegen die 1. Auflage verkauft jeder Buchhändler die 1. Auflage unter der Gefahr, dass einzelne Passagen nicht mehr verbreitet werden dürfen. Diese könnten jedem Buchhändler durch kostenpflichtige EVs verboten werden. Wir gehen jedoch aufgrund der uns vorliegenden Informationen davon aus, dass Exemplare der 1. Auflage ohnehin seit längerem ausverkauft sind. Wir bieten hiermit nochmals an, eventuelle Restexemplare der 1. Auflage gegen solche der 2. Auflage zu tauschen.