Wie gestern berichtet, hat die österreichische Libro AG am selben Tag bei der Europäischen Kommission, in Brüssel Beschwerde gegen die Liefersperren deutscher Verlage eingelegt. Hier nun die Details: Im Einschreiben vom 3.7. (per Telefax vorab) erhebt der Wiener Libro-Bevollmächtigte Dr, Karl Jurka (Politik- u. Marketingberatung GmbH Dr. Karl Jurka) bei der Generaldirektion Wettbewerb Beschwerde „gegen von deutschen Verlagen verhängte Liefersperren, die geeignet sind, den Handel zwischen Mitgliedsstaaten spürbar zu beeinträchtigen“. Zur umfassenderen Information unserer Leser zitieren wir kommentarlos aus diesem Beschwerdebrief:1. Zum Sachverhalt. Die Libro AG hat in einer Pressemitteilung vom 21.Juni 2000 angekündigt, (…) ab 1.Juli Verkäufe aufgrund elektronischer Bestellungen an Endabnehmer in andere Mitgliedstaaten der EU preisbindungsfrei vorzunehmen. Diese Presseerklärung … nahm die deutsche Bundesregierung zum Anlass, durch eine öffentliche Aussage des Staatsministers Michael Naumann die Auslieferungen der Verlage aufzufordern, in vertragswidriger Weise die Libro AG zu sperren. Diese Presseerklärung der deutschen Bundesregierung haben wir der Generaldirektion Wettbewerb bereits vorgelegt. Zwischen dem 21. Juni und dem heutigen 3. Juli haben mehrere führende Vertreter deutscher Verlage öffentlich Liefersperren gegen Libro angekündigt. Gleichlautende Erklärungen wurden (…) gegenüber führenden Vertretern meines Klienten ebenfalls abgegeben.Mit Fax vom 28. Juni hat die Libro AG zwei Titel beim Aufbau Verlag bestellt. Mit der in Kopie beigelegten e-mail vom 30. Juni, 12:14 Uhr, hat der Aufbau Verlag unter Hinweis auf die öffentlichen Ankündigungen der Libro AG die Lieferung dieser bestellten Bücher verweigert. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Libro AG noch nicht veröffentlicht, welche Titel ab dem Wochenende 1./2. Juli billiger als zum gebundenen Ladenpreis abgegeben werden.In öffentlichen Erklärungen (BR 28.6.) bestätigten Vertreter von acht namhaften Verlagen, dass branchenweit eine Liefersperre gegen Libro verhängt wurde. Kurioser weise wurde diese Sperre auch gegen die Libro-Shops und die Libro-Tochter Amadeus verhängt, obwohl, zumindest vorläufig, sowohl in den Shops wie bei Amadeus die alte Buchpreisbindung eingehalten wird. (…) 2. Verbotenes Preiskartell a) Die öffentlichen Ankündigungen, dass alle deutschen Verlage die Libro AG sperren wollen,b) Die Aufforderung durch die deutsche Bundesregierung an die Verlage und die Verlagsauslieferungen, solche Sperren zu verhängen, und c) Die konkrete Verhängung einer Sperre durch den Aufbau-Velag zu einem Zeitpunkt, wo noch niemand sagen konnte, welche Bücher von der Libro AG verbilligt werden,legen den Verdacht nahe, dass a) zwischen den deutschen Verlagen wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen getroffen wurden, wie sie vom Art. 81 des EG-Vertrages unter Sanktion gestellt sind, undb) die deutschen Verlage und Auslieferungen gegenüber der Libro AG eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen wollen, wie sie vom Art. 82 des EG-Vertrags verboten ist. 3. Schreiben der Kommission vom 8. Februar 2000. Die Europäische Kommission hat in ihrem Schreiben vom 8. Februar 2000 jene Bedingungen genannt, unter denen (sie) bereit ist, nationale Buchpreisbindungssysteme zu akzeptieren. (…) Die Verhängung von Liefersperren gegen die Libro AG, die nichts anderes macht, als im Sinne des zitierten Schreibens (…) vorzugehen, verletzt die von der Kommission aufgestellten Bedingungen und widerspricht damit den eindeutigen Bestimmungen des EG-Vertrages (…) 4. Beschwerde Aufgrund des dargelegten Sachverhaltes (…) erhabet die Libro AG neuerlich Beschwerde und bittet die Europäische Kommission a) die Rechtswidrigkeit des Vorgehens der deutschen Bundesregierung, der deutschen Verlage und (…) Verlagsauslieferungen festzustellen,b) den deutschen Verlagen und Verlagsauslieferungen in vollstreckbarer Art und Weise aufzuerlegen, die Belieferung der Libro AG und ihrer Tochterunternehmen unverzüglich wieder aufzunehmen,c) Sanktionen gegen jene Verlage und Verlagsauslieferungen zu verhängen, die der Entscheidung der (…) Kommission, die Libro AG wieder zu beliefern, nicht nachkommen,d) Geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die es der Libro AG ermöglichen, den surch den Lieferstopp verursachten Schaden von den Verursachern einzubringen. Im übrigen erhebt sich die Frage, ob aufgrund der Vorgangsweise der seinerzeitigen Anmelder die Europäische Kommission nicht gezwungen ist, die Prüfung des gesamten Falles Buchpreisbindung wieder aufzunehmen, da es sich herausgestellt hat, das die Klauseln über Reimport und über den Internethandel in einer Art und Weise angewendet werden, die geeignet sind, den Handel zwischen Mitgliedstaaten spürbar zu beeinträchtigen. 4. Dringlichkeit. Unter ausdrücklichem Hinweis auf Art. 222 des EG-Vertrages bitte ich die (…) Kommission, unverzüglich tätig zu werden. (…) 5.Erlassung einstweiliger Vorkehrungen und (…) Maßnahmen. Mit Hinweis auf die Entscheidung des EuGH im „La Cinque“-Urteil wird festgehalten, dass meinem Klienten ein schwerer (…) Schaden mit jedem Tag entsteht, den (…) deutsche Verlage und Verlagsauslieferungen die Libro AG nicht beliefern. (…) Eine geeignete unverzügliche Maßnahme wäre beispielsweise eine vollstreckbare Aufforderung samt Sanktionsandrohung an die deutschen Verlage (Auslieferungen), die Belieferung der Libro AG unverzüglich wider aufzunehmen und weitere Lieferstopps zu unterlassen.Anm. der Redaktion: Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Heute ist Welttag der Poesie
Der Welttag der Poesie wurde 1999 von der UNESCO ausgerufen, „um die sprachliche Vielfalt durch poetische Ausdrucksformen zu fördern und gefährdeten Sprachen mehr Gehör zu verschaffen“ und wird seitdem jährlich am 21. März begangen. Höchste Zeit für einen aktuellen Blick auf ein oft verkanntes Genre.