Am 19. Mai berät der Bundesrat das Fernabsatz-Gesetz. Danach können „Fernkäufe“ (z.B. über das Internet) binnen zwei Wochen widerrufen werden, wobei der Händler die Rücksendekosten zu tragen hat. Der Bundesverband der Versandbuchhändler rechnet mit einer Kostenlawine. Schon jetzt würden 10% der bestellten Bücher an den Versandhandel (Umsatz 2 Mrd.) bzw. den Internet-Handel (150 Mio.) zurückgeschickt und das Gesetz könne eine drastische Zunahme auslösen. Knackpunkt: Anders als in anderen Branchen verbietet die Preisbindung eine Umlage der Mehrkosten auf den Preis.
KI-Studie der IG Digital 2026: Wie KI die Arbeit in Buchverlagen verändert
Die Interessengruppe (IG) Digital des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels veröffentlicht in Kooperation mit der Unternehmensberatung Highberg die zweite Studie zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in deutschen Buchverlagen. An der