Am 19. Mai berät der Bundesrat das Fernabsatz-Gesetz. Danach können „Fernkäufe“ (z.B. über das Internet) binnen zwei Wochen widerrufen werden, wobei der Händler die Rücksendekosten zu tragen hat. Der Bundesverband der Versandbuchhändler rechnet mit einer Kostenlawine. Schon jetzt würden 10% der bestellten Bücher an den Versandhandel (Umsatz 2 Mrd.) bzw. den Internet-Handel (150 Mio.) zurückgeschickt und das Gesetz könne eine drastische Zunahme auslösen. Knackpunkt: Anders als in anderen Branchen verbietet die Preisbindung eine Umlage der Mehrkosten auf den Preis.
Neugründung in Emmelshausen: Eine Buchhandlung als Ort der Begegnung
Im rheinland-pfälzischen Emmelshausen hat vor einer Woche eine neue inhabergeführte Buchhandlung, das Emmelser Buchlädchen in der Simmerner Straße 2, eröffnet. Auf rund 60 Quadratmetern Verkaufsfläche haben Mutter und Tochter einen