Ob E-Lending, Entwaldungsverordnung, Preisbindung, Produktsicherheitsverordnung oder am Ende die Quellensteuer: In der digitalen Versammlung des Fachausschusses für Verlage ging es dieses Mal vor allem um verschiedenste Regulierungen mit denen sich die Verlage konfrontiert sehen.
Zunächst stellte der Vorsitzende Jo Lendle (Hanser) die neuen Mitglieder vor und riss an, mit welchen Themen sich die Verlage derzeit beschäftigen. Man beobachte eine Konzentration im Handel, auf die es zu reagieren gelte und auch mit dem verstärkten Interesse an englischsprachigen Titeln beschäftigten sich vor allem die Publikumsverlage. Ferner gelte es auch neue Begegnungsstrukturen für Treffen wie diese zu finden.
Mit den vorläufigen Ergebnissen des Runden Tisches zum E-Lending zeigte sich anschließend der stellvertretende Vorsitzende Christian Schumacher-Gebler (Bonnier Media Deutschland) zufrieden, auch wenn es in der Runde der Verlage weiterhin Unverständnis für die Haltung der Bibliotheken gab.
Begrüßt wurde außerdem die u.a. vom Börsenverein erreichte Fristverlängerung um ein Jahr die Entwaldungsverordnung (EUDR) betreffend. Auf der Seite des Börsenvereins findet sich hierzu ein weiterführendes FAQ.
Börsenverein-Rechtsanwältin Reinhilde Rösch stellte anschließend den aktuellen Stand in Sachen Preisaktionen und Buchpreisbindungsgesetz vor, an dem der Verband seit einer eBay-Aktion 2019 arbeitet. Sie sei guten Mutes im ersten Halbjahr 2025 eine Lösung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu finden.
Die Erfordernisse aus der Produktsicherheitsverordnung für Verlage hielten sich hingegen in Grenzen, leitete sie ein, es folgten jedoch zahlreiche Fragen der Teilnehmenden. Kern der Verordnung ist, dass Verlage für jeden einzelnen Titel, der ab dem 13. Dezember 2024 veröffentlicht wird, fortan eine Risikoanalyse durchführen und dokumentieren müssen. Ein Produktdatenblatt oder das VLB könnten hierbei als Grundlage genutzt werden, eine Vorlage gebe es aber nicht. In welcher Form die Dokumentation die folgenden zehn Jahre aufbewahrt werden müsse, sei (noch) nicht vorgegeben und auch die Höhe der Bußgelder bei Nichteinhalten stehe noch nicht fest. Es sei in jedem Fall ratsam im eigenen Impressum einen EU-Verantwortlichen und eine E-Mail-Kontaktadresse anzugeben.
Die stellvertretende Vorsitzende Doris Jahnsen (Droemer Knaur) brachte schließlich noch die Problematik der Quellensteuer auf, die bei grenzüberschreitenden Zahlungen im Lizenzbereich anfällt. Zu deren Freistellung laufe derzeit eine Umfrage des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), an der sich möglichst viele Marktteilnehmer:innen, gerne auch Agenturen, beteiligen sollten.