Antragstellung ab 1. September möglich Konjunkturprogramm „Neustart Kultur“: 20 Millionen Euro Bundesförderung für Verlage und Buchhandlungen

Der Bund unterstützt Verlage und Buchhandlungen im Rahmen des Konjunkturprogramms „Neustart Kultur“ mit Fördermitteln in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro. Das gab Kulturstaatsministerin Monika Grütters heute im Literaturhaus Berlin in einem Pressegespräch mit Hanser-Verleger Jo Lendle und Silke Grundmann, Inhaberin der Buchhandlung Kohlhaas & Company im Literaturhaus bekannt.

Silke Grundmann, Monika Grütters, Jo Lendle

Verlage können demnach Druck- und Produktionskostenzuschüsse für Neuerscheinungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. Zur Digitalisierung ihrer Vertriebswege stehen für Buchhandlungen, unabhängig von einer Mitgliedschaft im Börsenverein, Fördermittel von bis zu 7.500 Euro pro Buchhandlung zur Verfügung. Der Börsenverein wickelt den Antrags- und Vergabeprozess ab. Anträge können ab 1. September 2020, 11 Uhr, unter www.boersenverein.de/neustartkultur gestellt werden.

Dann heißt es schnell sein: Die Vergabe der Fördermittel erfolge nach dem „Windhundverfahren“, also der zeitlichen Reihenfolge der eingehenden Anträge bis die Fördermittel erschöpft sind, so Grütters. „Die Buchbranche hat unter der Corona-Krise schwer gelitten: Zahlreiche Lesungen sind ausgefallen, Messen konnten nicht stattfinden, Produktionsketten wurden unterbrochen, Verlage mussten Neuerscheinungen verschieben und die meisten Buchhandlungen in Deutschland wochenlang schließen. Nun nimmt der Literaturbetrieb wieder Fahrt auf. Die Bundesregierung unterstützt diese Entwicklung mit zahlreichen Maßnahmen, vor allem aus dem Zukunftsprogramm ,Neustart Kultur‘“, sagte sie. „Die Verlage und Buchhandlungen sind der Lebensnerv unserer Buchbranche. Deshalb unterstützen wir sie in der aktuellen Krise und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit. Den Verlagen ermöglichen wir, wieder mehr neue Titel zu veröffentlichen. Und den Buchhandlungen helfen wir dabei, ihre Online-Aktivitäten noch weiter auszubauen. Allein dadurch kann so mittelbar auch die gesamte Wertschöpfungskette des Literarturbetriebs profitieren, von der Agentin über die Autoren bis zum Übersetzer und zur Grafikerin.“

Für die gesamte Buchbranche sind in dem Hilfspaket insgesamt 25 Millionen Euro vorgesehen, davon allein 4 Millionen für die Durchführung der Frankfurter Buchmesse und 1 Million für die Leipziger Buchmese. Außerdem sind weitere Fördermaßnahmen für Autorinnen und Autoren, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie die Literaturvermittlung in Kultur- und Literatureinrichtungen und Buchhandlungen in Höhe von insgesamt 10 Millionen Euro geplant. Die Abwicklung dieser Föderprogramme erfolgt über den Deutschen Übersetzerfonds und den Deutschen Literaturfonds. Vergeben werden unter anderem Stipendien für Übersetzerinnen und Übersetzer, Fördermitttel füt digitale Formate und Autorenhonorare für die Durchführung von Lesungen und anderer Veranstaltungen.

Das Programm beinhaltet zudem Fördermittel für pandemiebedingte Investitionen sowie alternative, auch digitalee Angebote. Davon können neben Buchmessen, Verlagen und Buchhandlungen auch Literaturhäuser profitieren.

Unter www.kulturstaatsministerin.de ist das gesamte Konjunkturprogramm „Neustart Kultur“ – nach Sparten gebündelt – abrufbar.

Und hier die beiden Förderprogramme für die Buchbranche im Überblick:

Verlage mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland können eine Förderung bei der Herstellung neuerscheinender Bücher (gedruckte Bücher, Hörbücher oder E-Books) erhalten.

  • Förderungsfähig sind Druck- und Produktionskosten. Unter Letzteres fallen z.B. die Kosten für Satz und Lithographie, Illustration und Layout, (Autor*innenhonorare sind allerdings nicht förderfähig). In Bezug auf Hörbücher zählen hierzu Studiomiete und -technik, Sprecher*innenhonorare sowie die Kosten für die Erstellung von Booklet und Verpackung.
  • Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei 7.500 Euro pro Buchtitel bei „konventioneller“ Herstellung. Bei besonders umweltfreundlichen/nachhaltigen Druck- oder Produktionsverfahren erhöht sich die mögliche Fördersumme bei Printbüchern auf 10.000 Euro, bei Hörbüchern auf 8.500 Euro. Die Mindestförderhöhe pro Buchtitel beträgt 2.500 Euro. Der erforderliche Eigenanteil der antragstellenden Verlage liegt bei 30 Prozent.
  • Pro Verlag darf nur ein Antrag für die Förderung eines Buchtitels gestellt werden. Wenn es sich bei dem Verlag um ein mit einem anderen Unternehmen „verbundenes Unternehmen“ handelt, dürfen maximal zwei Anträge à einem Buchtitel für alle verbundenen Unternehmen gestellt werden.

Buchhandlungen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland erhalten Unterstützung für die Digitalisierung ihrer Vertriebswege – von der Anschaffung zeitgemäßer Hardware über die Einrichtung eines benutzerfreundlichen Webshops bis zu entsprechenden Fortbildungen.

Alle Buchhandlungen mit maximal 2 Millionen Euro Umsatz im letzten Geschäftsjahr dürfen sich um die Förderung bewerben, vorausgesetzt ihr Gesamtumsatz setzt sich zu mindestens 50 Prozent aus dem Verkauf von Büchern zusammen.

  • Die maximale Fördersumme pro Antrag liegt bei 7.500 Euro pro Buchhandlung, die Mindestförderhöhe beträgt 1.500 Euro. Der erforderliche Eigenanteil der antragstellenden Buchhandlungen liegt bei 20 Prozent.
  • Jede Buchhandlung darf nur einen Projektantrag einreichen.

Alle Informationen zu den Fördergrundsätzen und zur Antragstellung sind abrufbar unter www.boersenverein.de/neustartkultur.

 

 

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert