"Aus Gleichheitsgründen" NRW: Auch für Buchhandlungen gelten nun „Terminvereinbarungslösungen“

Heute hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in den Öffnungen von Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte seit dem 8. März  „eine unzulässige Ungleichbehandlung“ gegenüber dem sonstigen Einzelhandel festgestellt, der Kunden nur nach Terminbuchung empfangen darf. Daraufhin hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen, die ab morgen, 23. März gilt. Es teilt mit:  „Die vom Oberverwaltungsgericht ausdrücklich als insgesamt verhältnismäßig eingestuften Beschränkungen für den Einzelhandel bleiben damit weiterhin bestehen. Dies gilt vor allem für die Beschränkungen in den Geschäften, die erst seit dem 8. März mit Terminvereinbarung (,Click and Meet‘) und einer Personenbegrenzung von einer Kundin/einem Kunden je 40 qm Verkaufsfläche öffnen dürfen.
Da das Oberverwaltungsgericht eine unzulässige Ungleichbehandlung darin gesehen hat, dass Schreibwarengeschäfte, Buchhandlungen und Gartenmärkte ab dem 8. März ohne diese Beschränkungen öffnen durften, gelten die Pflicht zur Terminvereinbarung und die 40qm-Begrenzung mit der jetzt geänderten Verordnung auch für diese Geschäfte.“

Karl-Josef Laumann, Minister für für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NRW: „Die Landesregierung setzt die Maßgaben des Gerichts konsequent um. Damit werden aus Gleichheitsgründen auch für Schreibwarenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte Terminvereinbarungslösungen vorgesehen. Wichtig ist, dass das Gericht grundsätzlich die Verhältnismäßigkeit unserer Maßnahmen erneut bestätigt hat. Alles Weitere ist nach der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz zu entscheiden.“
Anfang des Monats hatten die Ministerpräsidenten und die Kanzlerin erklärt, dass Buchhandlungen einheitlich in allen Bundesländern dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet würden und damit den Weg für die Wiederöffnungen bereitet.

 

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert