Die Schweizer Wettbewerbskommission hat die nationale Buchpreisbindung als „unzulässige Wettbewerbsabrede“ eingestuft. Da der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband gegen den Entscheid mit aufschiebender Wirkung Klage erhebt, ist die Preisbindung, so der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, in der Schweiz noch nicht aufgehoben. Börsenvereins-Vorsteher Roland Ulmer rechnet überdies mit einer Entscheidung der Schweizer Regierung zugunsten einer Beibehaltung der nationalen Buchpreisbindung. Auf die Preisbindung in Deutschland und österreich habe der Schweizer Entscheid keinen Einfluss.
Statement des BKM zum Buchhandlungspreis
Die Sprecherin des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien schreibt zu den aktuellen Vorfällen auf BuchMarkt-Anfrage: „Mit dem Deutschen Buchhandlungspreis werden unabhängige Buchhandlungen ausgezeichnet, die mit einem besonderen literarischen