Die Schweizer Wettbewerbskommission hat die nationale Buchpreisbindung als „unzulässige Wettbewerbsabrede“ eingestuft. Da der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband gegen den Entscheid mit aufschiebender Wirkung Klage erhebt, ist die Preisbindung, so der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, in der Schweiz noch nicht aufgehoben. Börsenvereins-Vorsteher Roland Ulmer rechnet überdies mit einer Entscheidung der Schweizer Regierung zugunsten einer Beibehaltung der nationalen Buchpreisbindung. Auf die Preisbindung in Deutschland und österreich habe der Schweizer Entscheid keinen Einfluss.
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