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Weltbild Verlag muss Konventionalstrafe zahlen

Das Landgericht Augsburg hat den Weltbild Verlag dazu verurteilt, wegen Wettbewerbsverstosses 10.100,00 DM zuzüglich Zinsen und Kosten an die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Sortiments- und Fachbuchhandlungen e.V. (AWS) zu zahlen. Das Urteil vom 13. April wurde jetzt während der diesjährigen Arbeitstagung der AWS bekannt: Die AWS hatte eine entsprechende Klage gegen das Augsburger Unternehmen wegen eines neuen und rechtlich vergleichbaren Verstosses gegen eine schon mit Vertragsstrafe bewährte Unterlassungsverpflichtung anhängig gemacht. Denn schon 1996 hatte sich Weltbild gegenüber der AWS verpflichtet, die Ankündigung „Exklusiv bei uns“ für „Die Chronik der Deutschen“ in der Werbung zu unterlassen. Jetzt folgte das Gericht der Argumentation, dass die Werbezeile „Nur bei uns“ (es geht um die bei Hanser erschienene Kästner-Ausgabe) ein rechtlich vergleichbarer Fall ist, auch wenn es um ein anderes Buch geht.

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