Libro-Antrag auf EV auch gegen KNO, im Unterschied zu K&V aber mündliche Verhandlung (17.7.)Anders als das Kölner Gericht gegen K&V (s. vorige Meldung) hat das Stuttgarter keine Einstweilige Verfügung gegen KNO ohne Anhörung und Begründung erlassen, sondern für den 17.7. eine mündliche Verhandlung anberaumt. (Ähnlich verfuhr das Landgericht Berlin gegenüber Aufbau, s. frühere Meldung.)Die unterschiedlichen Reaktionen auf die Libro-Anträge erklären sich u.a. dadurch, dass K&V nur stationäre Filialen der Libro-Tochter Librodisk GmbH (kein Internethandel) in Deutschland beliefert. Bei KNO dagegen gibt es einen Rahmenvertrag mit Libro, der auch die Lieferung nach Österreich umfasst und damit die Libro-Tochter lion.cc einschließt, die Bestseller 20 % unter dem gebundenen Ladenpreis nach Deutschland liefert und damit die Re-import-Klausel tangiert. KNO-Geschäftsführer Oliver Voerster will sich vor der mündlichen Verhandlung zum Fall Libro contra KNO nicht äußern, findet es im Fall der KNO-Schwester K&V allerdings befremdend, „dass das Gericht es nicht einmal für nötig befunden hat, vor einer Entscheidung beide Parteien anzuhören“. Man sei entschlossen, Widerspruch einlegen.Mehr zum Thema in Kürze!
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Die Stiftung Buchkunst ehrt seit 60 Jahren herausragende Buchgestaltungen und feiert das ab September mit einer Ausstellung in Frankfurt. Wir haben Geschäftsführerin Birte Kreft gefragt, was sich über die Jahre