Das Landgericht Köln hat auf Antrag der Libro AG eine Einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung gegen das Kölner Barsortiment Koehler & Volkmar erlassen. K&V wird untersagt, „die Lieferung mit ihren Verlagserzeugnissen zu verweigern, einzustellen oder diese von besonderen Bedingungen im Sinne einer gesetzlich nicht gedeckten Preisbindung abhängig zu machen.“ K&V ist der dieser Verfügung zugrunde liegende Antrag nebst Begründung bislang noch nicht zur Kenntnis gegeben worden. Nach deren Kenntnisnahme und Bewertung will K&V über das weitere Vorgehen entscheiden. Ähnlich ist die Situation bei Libri, bei dem eine EV des Landgerichts Frankfurt einging. Bei Zuwiderhandlung droht in diesen beiden Fällen ein Ordnungsgeld von 500.000 bzw. 1 Mio. DM. In Kürze mehr!
Münchner Buchmacher laden am 20. Juni zum Münchner Buchfest am Schleusenwärterhäuschen
„Wer schon einmal zwischen Floßlände und Isarkanal unterwegs war, kennt das idyllisch gelegene Schleusenwärterhäuschen in Thalkirchen“, schreiben die Münchner Buchmacher. Im Sommer wandele es sich zum pittoresken Treffpunkt für Literaturfreunde.