Das Landgericht Köln hat auf Antrag der Libro AG eine Einstweilige Verfügung ohne vorherige Anhörung gegen das Kölner Barsortiment Koehler & Volkmar erlassen. K&V wird untersagt, „die Lieferung mit ihren Verlagserzeugnissen zu verweigern, einzustellen oder diese von besonderen Bedingungen im Sinne einer gesetzlich nicht gedeckten Preisbindung abhängig zu machen.“ K&V ist der dieser Verfügung zugrunde liegende Antrag nebst Begründung bislang noch nicht zur Kenntnis gegeben worden. Nach deren Kenntnisnahme und Bewertung will K&V über das weitere Vorgehen entscheiden. Ähnlich ist die Situation bei Libri, bei dem eine EV des Landgerichts Frankfurt einging. Bei Zuwiderhandlung droht in diesen beiden Fällen ein Ordnungsgeld von 500.000 bzw. 1 Mio. DM. In Kürze mehr!
Bücher und Autorinnen in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung
Um diese Buchgeschichten geht es in der kommenden Ausgabe der „FAS“: