Libro, so mancher kann’s schon nicht mehr hören… Wie gestern gemeldet, stehen heute wichtige Entscheidungen an (Bankengespräch etc.). Da könnte fast untergehen, dass das Berliner Landesgericht, so meldet die FTD, nun eine einstweilige Verfügung gegen das österreichische Unternehmen erlassen hat: wegen Preisbindungsverstoßes! Libro hatte in der Berliner Filiale einen Ausverkauf mit 50prozentigem Nachlaß gestartet. Der noch nicht veröffentlichte Beschluss untersagt es nun, „unter Verletzung der Preisbindung einen Preisnachlass auf Bücher anzukündigen oder zu gewähren.“ Manche lernen’s nie…
eBuch freut sich zum Internationalen Tag der Genossenschaften über neue Mitglieder
Am 4. Juli wird weltweit der Internationale Tag der Genossenschaften begangen. Für die eBuch ist dieser Tag Anlass, auf die Buchhandlungen zu blicken, die sich im zweiten Quartal 2026 für