Der Börsenverein befürwortet die Entscheidung der Finanzpolitiker der Regierungsfraktionen, die Regelung für die Mehrwertsteuer auf sogenannte Kombiprodukte wie Schulbücher mit beigelegter CD-Rom oder Kinderbücher mit Spielzeug nun doch nicht zu verändern. „Wir verstehen diesen Beschluss als Signal, dass auch in Zeiten leerer Kassen nicht an kulturpolitisch falschen Stellen gespart werden soll“, sagt der Vorsteher des Börsenvereins, Dieter Schormann.
Es sei von hoher gesellschaftlicher Bedeutung, dass Bestrebungen von Verlagen, mit Beigaben Lust am Lesen und Lernen zu wecken oder Lerninhalte ganzheitlich erfahrbar zu machen, durch das Steuerrecht nicht erschwert oder behindert würden. Dies hätten auch die Finanzpolitiker der regierenden Parteien erkannt. „Ich denke, dass wir alle in unserem eigenen Bildungsweg die Erfahrung gemacht haben, dass reines Wissen erst dann an Abstraktion verliert und anwendbar wird, wenn es eine emotionale Basis bekommt“, betont Schormann.
Das derzeit im Bundestag diskutierte Sparpaket enthielt ursprünglich die Regelung, Kombiprodukte – neben Verlagserzeugnissen auch Süßwaren mit Beigaben wie etwa Überraschungseier – höher zu besteuern. Bislang gilt ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Damit wollte die Bundesregierung Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro zur Haushaltskonsolidierung erzielen. Dieser Vorschlag war vom Börsenverein und anderen Verlegerverbänden bekämpft worden.
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