Die kartellrechtliche Prüfung des angemeldeten Kaufs der Buchverlagsgruppe Ullstein Heyne List durch die Random House dauert doch länger als ursprünglich gedacht, meldet heute die „Financial Times Deutschland“: „Aus Hinweisen des Bundeskartellamts zu seinem Zeitplan lässt sich schließen, dass sich die Beamten etwas mehr Zeit nehmen wollen, um die Argumente von Random House zu prüfen, ebenso wie jene der Gegner des Kaufs. Denn wie es vergangene Woche aus dem Bundeskartellamt hieß, hätte die Behörde bis Ende April eine so genannte Abmahnung an die Beteiligten schicken müssen, um die Entscheidungsfrist bis zum 5. Juni noch einzuhalten… Die Entscheidung des Amts hat weitreichende Auswirkungen auf die Struktur des stagnierenden Buchmarkts. Random-House-Chef Joerg Pfuhl sagte der FTD: ‚Wir arbeiten daran, das Kartellamt zu überzeugen und sind zuversichtlich, dass es unseren Argumenten folgen wird.‘“
Drei Buchhandlungen sollen vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen worden sein
Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat drei ursprünglich nominierte Buchhandlungen vom diesjährigen Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen. Wie ein Sprecher des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ erklärte,