Die kartellrechtliche Prüfung des angemeldeten Kaufs der Buchverlagsgruppe Ullstein Heyne List durch die Random House dauert doch länger als ursprünglich gedacht, meldet heute die „Financial Times Deutschland“: „Aus Hinweisen des Bundeskartellamts zu seinem Zeitplan lässt sich schließen, dass sich die Beamten etwas mehr Zeit nehmen wollen, um die Argumente von Random House zu prüfen, ebenso wie jene der Gegner des Kaufs. Denn wie es vergangene Woche aus dem Bundeskartellamt hieß, hätte die Behörde bis Ende April eine so genannte Abmahnung an die Beteiligten schicken müssen, um die Entscheidungsfrist bis zum 5. Juni noch einzuhalten… Die Entscheidung des Amts hat weitreichende Auswirkungen auf die Struktur des stagnierenden Buchmarkts. Random-House-Chef Joerg Pfuhl sagte der FTD: ‚Wir arbeiten daran, das Kartellamt zu überzeugen und sind zuversichtlich, dass es unseren Argumenten folgen wird.‘“
Rückblick auf die Fachtagung des Bundesverbandes Leseförderung 2026
„Recht auf Lesen von Anfang an“ – das war das Thema der diesjährigen Fachtagung des Bundesverbandes Leseförderung (BVL) vom 5. bis 7. Juni 2026 in Aachen. Hier gab es Praxistipps