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Aktuelles BGH-Urteil: Buchpreisbindung gilt auch für Bundesländer, die zentral Lernmittel beschaffen / Keine Rabatte für diese Länder!

Auf der Online-Seite der SZ wird über ein aktuelles BGH-Urteil berichtet: Die gesetzliche Buchpreisbindung gilt auch für Bundesländer, die zentral Lernmittel beschaffen. Das habe jetzt der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes entschieden. Danach dürfen Buchhändler beim Verkauf von Schulbüchern an ein Bundesland keine Rabatte gewähren.

Buchhändler dürfen beim Verkauf von Schulbüchern an ein Bundesland keine Rabatte gewähren. Preisnachlässe auf den vom Verleger festgesetzten Endpreis verstoßen gegen das im vergangenen Jahr in Kraft getretene Buchpreisbindungsgesetz, heißt es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH).

Damit habe der BGH einer Buchhändlerin und zwei Schulbuchverlagen im Streit mit dem Land Berlin Recht gegeben.

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