Heute Thema in den Münchner Zeitungen (u.a. SZ und Münchner Merkur): Reinhold Messner hat die Verbreitung zweier Bücher aus dem A 1-Verlag und von F.A. Herbig über den Tod seines Bruders vor 33 Jahren am Nanga Parbat vorerst gerichtlich untersagen lassen. Die Einstweilige Verfügung betrifft jedoch nicht die bereits gedruckten Exemplare – laut Angabe des A 1-Verlages dürfen diese weiter verkauft werden.
In den beiden Titel wird Messner eine Mitschuld am Tod seines Bruders gegeben. (Günther Messner starb vor 33 Jahren am Nanga unter ungeklärten Umständen). Die von Messners ehemaligen Bergkameraden Hans Saler und Max-Engelhardt von
Kienlin verfassten Bücher waren schon Ende Mai erschienen. A1-Verleger Albert Völkmann in einer ersten Reaktion zum Münchner Merkur : «Die Meinungsfreiheit ist ein im Grundgesetz garantiertes hohes Rechtsgut, das wir uns ungern von Reinhold Messner und seinen Anwälten definieren lassen möchten.»
Umfrage zur Sichtbarkeit von Selfpublishing im Handel und in Öffentlichen Bibliotheken
Wie sichtbar sind Selfpublishingtitel eigentlich im stationären Buchhandel – und welche Rolle spielen sie im Bestand Öffentlicher Bibliotheken? Dieser Frage widmet sich Anna Fee Blochberger im Rahmen ihrer Bachelorarbeit im Studiengang Bibliotheks- und Informationsmanagement an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und benötigt Ihre Unterstützung.