
Auf www.tchibo.de findet sich ein Banner mit dem Wortlaut „Gutschein über 3 EUR – für Harry Potter 5 als Dankeschön für Ihre Bestellung“
Leider kann man das Banner nicht anklicken, sodass man keine näheren Infos über die Aktion finden kann. Das Rätsel lüftet sich, wenn man eine Bestellung aufgibt: Dann erhält man einen Gutschein über 3 €. Die werden vergütet,wenn man den Titel bei libri.de bestellt.
Farglich bleibt natürlich,
– ob dies mit dem Wettbewerbsrecht konform geht (so ganz lauter ist die Formulierung schlirßlich nicht, siehe Abb.)
– und ob dies gegen die Preisbindung verstößt.
Ob diese Form eines Wertgutscheins mit dem Preisbindungsgesetz vereinbar ist, wird zur Zeit in einem Musterverfahren vom Preisbindungstreuhänder geklärt, sagt uns der Carlsen Verlag. Und er bekräftigt:
„Sicher ist jedenfalls: Tchibo wird von Carlsen nicht beliefert, weder mit Potter 5 noch mit anderen Büchern.“
Libri.de Geschäftsführer Per Dalheimer erklärt die Aktion: „Tchibo fährt eine zeitlich begrenzte Promotionaktion und hat bei libri.de Harry Potter Geschenkgutscheine gekauft.“ Und was die Preisbindung angeht: „Das Verschenken gekaufter Geschenkgutscheine ist schon immer erlaubt.“ Oder zumindest wirds parktiziert: buch.de verspricht etwa auf Käsepackungen eine 3 € Gutschrift,w enn man bei ihnen ein Buch bestellt. (Buch.de gehört übrigens zu Thalia…)
Im Ladengeschäft mag das anders aussehen, da gilt die Zugabenverordnung. Dalheimer: „Das muss Tchibo beurteilen und entscheiden, was sie ihren Kunden als Dankeschön-Zugabe verspricht.“