Das Bundesverfassungsgericht hat die mündliche Verhandlung über das Ladenschlussgesetz begonnen. Die Karlsruher Richter prüfen eine Verfassungsbeschwerde der Kaufhof Warenhaus AG. Das Unternehmen sieht sich durch das Öffnungsverbot nach 20 Uhr sowie an Sonntagen gegenüber Tankstellen, Bahnhofs- und Flughafengeschäften benachteiligt, weil diese frei über ihre Öffnungszeiten entscheiden könnten. Mit einem Urteil wird frühestens in einigen Wochen gerechnet.
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