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Blindenbibliotheken müssen VG-Wort-Abgabe zahlen / Vergütungen für CD-Brenner

Blindenbibliotheken müssen künftig Vervielfältigungs-Gebühren an die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort zahlen. Nach Auskunft des Vorstandes machen neue gesetzliche Regelungen die Satzungsänderung notwendig.

Dafür änderte die Organisation in München in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung ihre Satzung. Bisher mussten die Blindeneinrichtungen individuell Lizenzen entrichten.
Vorstandsmitglied Ferdinand Melichar sagte, die Gesellschaft sei nicht glücklich über diese Neuregelung, der Gesetzgeber zwinge die VG Wort jedoch zu dieser Maßnahme. Die Organisation sei aber verpflichtet, bei den Urheberrechtsgebühren „soziale Belange“ zu berücksichtigen. Entsprechend sollen die Abgaben
von Behindertenorganisationen berechnet und eingezogen werden.

In einer weiteren Satzungsänderung beschloss die Versammlung, ein
eigenes Leistungsschutzrecht für Verleger anzuerkennen. Die entsprechende Ergänzung in der VG Wort-Satzung heißt: „Den Verlagen steht ein ihrer verlegerischen Leistung entsprechenderer Anteil am Ertrag der VG Wort zu.“

Zum abgelaufenen Geschäftsjahr 2003 sagte Melichar, mit rund 80 Mio. Euro habe VG Wort ihr Aufkommen halten können. Erstmals flossen rund 16 Mio. Euro Vergütungen für CD-Brenner an die Gesellschaft, während das Aufkommen für traditionelle Fotokopiergeräte von fast 4 Mio. Euro (2002) auf 1 Mio. Euro gesunken sei. Rückläufig seien auch die Einnahmen aus Papier-
Pressespiegeln.

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