Im Verfahren gegen das Bundeskartellamt hat die Stuttgarter Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt. Damit wehrt sich Holtzbrinck gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 27. Oktober, die Beschwerde gegen das Kartellamt zurückzuweisen. Das Kartellamt hatte zuvor Holtzbrinck die Übernahme des Berliner Verlags („Berliner Zeitung“, „Tip“) auch unter der Bedingung untersagt, dass Holtzbrinck den Tagesspiegel an Pierre Gerckens verkauft.
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Der Kostendruck im stationären Sortiment nimmt spürbar zu: steigende Mieten, höhere Neben- und Betriebskosten sowie wachsende Anforderungen an Fläche, Lage und Nutzungskonzepte stellen viele Buchhandlungen vor konkrete wirtschaftliche Entscheidungen. In