Im Verfahren gegen das Bundeskartellamt hat die Stuttgarter Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt. Damit wehrt sich Holtzbrinck gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 27. Oktober, die Beschwerde gegen das Kartellamt zurückzuweisen. Das Kartellamt hatte zuvor Holtzbrinck die Übernahme des Berliner Verlags („Berliner Zeitung“, „Tip“) auch unter der Bedingung untersagt, dass Holtzbrinck den Tagesspiegel an Pierre Gerckens verkauft.
Ullstein gründet neuen Programmbereich
Die Ullstein Buchverlage erweitern die Struktur ihrer Programme: Nach der Markteinführung von park x ullstein und Ullstein Jugendbuch entsteht unter Leitung von Margit Schulze ein neuer Verlagsbereich mit dem Schwerpunkt







