Im Verfahren gegen das Bundeskartellamt hat die Stuttgarter Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt. Damit wehrt sich Holtzbrinck gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 27. Oktober, die Beschwerde gegen das Kartellamt zurückzuweisen. Das Kartellamt hatte zuvor Holtzbrinck die Übernahme des Berliner Verlags („Berliner Zeitung“, „Tip“) auch unter der Bedingung untersagt, dass Holtzbrinck den Tagesspiegel an Pierre Gerckens verkauft.
Börsenverein: PISA-Ergebnisse zeigen dringenden Handlungsbedarf bei Leseförderung
Die Lesekompetenz von 15-Jährigen in Deutschland hat sich im Vergleich zu 2022 dramatisch verschlechtert. Das zeigen die PISA-Erhebungen aus dem Frühjahr 2025, deren Ergebnisse heute in Berlin vorgestellt wurden. Die