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Jetzt auch mit Richterspruch bekräftigt: „Tannöd“ ist kein Plagiat

Krimiautorin Andrea Maria Schenkel (Edition Nautilus) muss keine Schadenersatzzahlungen wegen Urheberrechtsverletzung in ihrem Bestseller „Tannöd“ fürchten. Das Landgericht München wies heute eine Klage des Journalisten Peter Leuschner auf Schadenersatz ab, meldet der SPIEGEL. Der hatte der Autorin vorgeworfen, sich für „Tannöd“ aus seinen Sachbüchern abgeschrieben zu haben.

Der Vorsitzende Richter hatte bereits im Februar bei der mündlichen Verhandlung gesagt, dass sich die Plagiatsvorwürfe von Leuschner nicht bestätigen lassen [mehr…].

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