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Mutter unterliegt mit Klage im Esra-Streit

Da kann Maxim Biller aufatmen: Immerhin wird’s wohl nicht ganz so teuer: Eine Klage der Mutter von Maxim Billers Ex-Freundin, die sich ebenso wie ihre Tochter in dem Roman „Esra“ verunglimpft sah, ist abgewiesen worden, meldet der SPIEGEL [mehr…]. Damit darf die Klägerin kaum noch auf Schmerzensgeld hoffen.

Das Karlsruher Gericht lehnte einen eigenen Unterlassungsanspruch der Mutter von Billers Ex-Freundin ab, die sich durch das Buch diffamiert sah. Der Autor hatte sie im Roman als herrschsüchtige, psychisch kranke Alkoholikerin Lale geschildert.

Die Entscheidung des BGH ändert allerdings nichts daran, dass „Esra“ weiterhin verboten bleiben wird.

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