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Keine Einigung im Übersetzerstreit vor dem BGH

Christian Sprang

Wie heute auf den Buchhändlertagen bekannt geworden ist, hat der Bundesgerichtshof (BGH) noch kein Urteil im Übersetzerstreit gefällt. Das hat der Börsenvereinsjustiziar Dr. Christian Sprang eben im Verleger-Ausschuss berichtet.

Damit ist ein Urteil vertagt worden. Der BGH-Anwalt, der die Branche vertritt, vermutet, dass ein Urteil nicht vor September zu erwarten ist. Dr. Joerg Pfuhl, Geschäftsführer von Random House, vertritt im Streit die Branche. Er habe den Eindruck gewonnen, dass der Bundesgerichtshof einheitliche Sätze für die Vergütung festschreiben möchte. Der Börsenverein hatte Einzelfalllösungen präferiert. Doch insbesondere bei der Höhe ist der Senat noch nicht entschieden, hieß es aus Beobachterkreisen.

Allerdings der wesentlichen Forderungen der Übersetzer ist der BGH nicht nachgekommen.
Sollte eine unbefriedigende Lösung zustande kommen, gebe es noch die Option, eine Verfassungsbeschwerde einzubringen, sagte Sprang. Das hieße aber, dass noch weitere vier Jahre notwendig wären, bis es dann zu einer Einigung käme.

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