Home > Archiv > Kein Schmerzensgeld für Maxim Billers Ex-Freundin

Kein Schmerzensgeld für Maxim Billers Ex-Freundin

Ein langer Streit ist nun endgültig beendet: Heute hat der VI. Zivilsenat die Forderung der ehemaligen Freundin von Maxim Biller auf 50.000 Euro Schmerzensgeld zurückgewiesen.

Das Landgericht München hatte im Februar 2008 in einer erstinstanzlichen Entscheidung diese Summe der ehemaligen Partnerin des Schriftstellers wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte zugesprochen. Biller ging erfolgreich in Revision, Rainer Dresen kommentierte damals auf buchmarkt.de.

Der Streit war nach dem Erscheinen von Billers Roman Esra entbrannt, in dem der Autor seine Beziehung mit der Klägerin verarbeitete. Das Werk darf weiterhin nicht verbreitet werden, weshalb Billers Verlag Kiepenheuer & Witsch nicht ganz zufrieden ist.

Das Verfahren erregte seinerzeit Aufsehen, weil es um das schwierige Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und dem Persönlichkeitsschutz ging.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Vorgeblättert: Bücher und Autor:innen im Freitag

Welche Bücher werden in der aktuellen gedruckten Ausgabe der Wochenzeitung Der Freitag besprochen? Der Freitag Ausgabe 12: Das kollektive Wegsehen Rechtsruck. Hitlergrü.e im brandenburgischen Schulflur, rechter Kulturkampf in europäischen Parlamenten: Zwei neue

weiterlesen