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Kein Schmerzensgeld für Maxim Billers Ex-Freundin

Ein langer Streit ist nun endgültig beendet: Heute hat der VI. Zivilsenat die Forderung der ehemaligen Freundin von Maxim Biller auf 50.000 Euro Schmerzensgeld zurückgewiesen.

Das Landgericht München hatte im Februar 2008 in einer erstinstanzlichen Entscheidung diese Summe der ehemaligen Partnerin des Schriftstellers wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte zugesprochen. Biller ging erfolgreich in Revision, Rainer Dresen kommentierte damals auf buchmarkt.de.

Der Streit war nach dem Erscheinen von Billers Roman Esra entbrannt, in dem der Autor seine Beziehung mit der Klägerin verarbeitete. Das Werk darf weiterhin nicht verbreitet werden, weshalb Billers Verlag Kiepenheuer & Witsch nicht ganz zufrieden ist.

Das Verfahren erregte seinerzeit Aufsehen, weil es um das schwierige Verhältnis zwischen Kunstfreiheit und dem Persönlichkeitsschutz ging.

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