
Die Literaturräte der Länder Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen bekräftigen vor dem Hintergrund aktueller kulturpolitischer Diskussionen die zentrale Bedeutung der im Grundgesetz verankerten Meinungs- und Kunstfreiheit. Sie rufen Bund und
Länder dazu auf, diese Freiheiten aktiv zu stärken und als unverzichtbare Grundlage einer lebendigen, demokratischen Kultur zu fördern.
„Kunst und Kulturinstitutionen aller Sparten müssen die Freiheit haben, gesellschaftliche und politische Entwicklungen kritisch zu begleiten und unterschiedliche Perspektiven sichtbar zu machen. Dafür braucht es verlässliche Rahmenbedingungen und Räume, die genau diesen offenen Austausch ermöglichen“, so Jens Kirsten, Sprecher des Bundesverbands der Literaturräte und Geschäftsführer des Thüringer Literaturrats.
Die Literaturräte sehen in aktuellen Debatten – etwa im Zusammenhang mit Entscheidungen rund um bundesgeförderte Kulturpreise – Anlass, sich nachdrücklich für die Prinzipien des Grundgesetzes als handlungsleitend für kulturpolitische Entscheidungen einzusetzen. Eine starke und unabhängige Kulturlandschaft lebt von Vertrauen, Offenheit und Vielfalt – und davon, dass ihre Institutionen frei agieren können. Die unabhängige Auswahl von Preisträger:innen, Ausgezeichneten und andere Förderentscheidungen im Kulturbereich sind die Voraussetzung für Kunstfreiheit. Jurys wählen nach fachlichen, inhaltlichen und ästhetischen Grundsätzen aus.
Der Bund der Literaturräte plädiert daher für eine konsequente Ausrichtung kulturpolitischer Maßnahmen an der Meinungs- und Kunstfreiheit. Nur auf dieser Grundlage kann kulturelles Schaffen in Deutschland seine
gesellschaftliche Rolle voll entfalten und weiterhin Impulse für Dialog, Verständigung und demokratische Entwicklung geben.







