Die Landesverbände des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels haben einen weiteren Schritt getan, um den Weg für eine öffentliche Diskussion zu einer Satzungsänderung freizumachen, die es erlaubt, dass sich einzelne Landesverbände auflösen können bei gleichzeitiger Verschmelzung mit dem Bundesverband. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor, die nach der gestrigen Klausurtagung der Vorsitzenden der Landesverbände in Bremen veröffentlicht wurde.
Nicht für eine mögliche, derartige Fusion, sondern schon für die Diskussion darüber müssen Satzungsänderungen vorgenommen werden. Wie es in der Pressemitteilung heißt, wurde nun in Bremen beschlossen, auf der nächsten Länderratssitzung am 24. Februar 2011 einer Satzungsänderung zuzustimmen, die es erlaubt, allen Mitgliedern des Gesamtvereins auf der kommenden Hauptversammlung des Börsenvereins am 10. Juni 2011 die Möglichkeit zu geben, über die Satzungsänderung des Bundesverbandes zu diskutieren und abzustimmen.
Zum Hintergrund: Die Mitglieder des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen im Börsenverein des Deutschen Buchhandels hatten auf ihrer letzten Hauptversammlung am 6. Mai 2010 in Bonn den Vorstand beauftragt, Voraussetzungen zur Auflösung des Landesverbandes NRW bei gleichzeitiger Verschmelzung mit dem Bundesverband zu prüfen.
Auf der Länderratssitzung am 9. September 2010 stellte der Justiziar des Bundesverbandes Änderungen in der Verbandssatzung des Bundes vor, die für den Fall einer Verschmelzung eines Landesverbandes mit dem Bundesverband notwendig werden. Laut Satzung bedarf jedwede Satzungsänderung der vorherigen Zustimmung des Länderrats und der nachfolgenden Zustimmung durch die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes.
In Bremen erklärten nun die Vorsitzenden der Landesverbände mit Ausnahme des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen laut Pressemitteilung einstimmig, dass die Zustimmung der Länder keine Zustimmung zur Satzungsänderung im Prinzip darstellt, sondern lediglich den Weg zu einer breiten und demokratischen Beschlussfassung durch alle Mitgliedsunternehmen des Börsenvereins auf der kommenden Hauptversammlung des Börsenvereins in Berlin ermöglichen soll.
Damit haben die Landesverbände den Weg für die Diskussion frei gemacht. Immerhin wollen sie offenbar also eine derart wichtige Änderung nicht nur untereinander beschließen, sondern der Branche insgesamt zur Diskussion vorlegen.
Gleichzeitig stellten in Bremen die Vorsitzende der Landesverbände mit Ausnahme des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen bereits fest, dass die bislang bekannt gewordenen Maßnahmen zur Kosten- und Effizienzsteigerung der Verbandsarbeit durch Verschmelzung eines Landesverbandes mit dem Bundesverband keinesfalls ausreichen, um eine so wesentlich in die Struktur unseres Gesamtvereins eingreifende Satzungsänderung zu legitimieren. Im Gegenteil: Die Vorschläge unterstreichen eindrucksvoll die Notwendigkeit der regionalen Mitgliederbetreuung, wie sie durch die einzelnen Landesverbände sicher gestellt wird.
„Die projektierten Kosteneinsparungen durch die geplante Verschmelzung sind unserer Meinung nach nicht belastungsfähig und könnten durch interne Maßnahmen auf Landesverbandsebene ebenso erzielt werden. Darüber hinaus würde durch dieses Vorgehen die aktive Mitwirkung der Mitgliedsunternehmen sowie das ehrenamtliche Engagement auf Landesebene deutlich eingeschränkt werden, da in der Konsequenz nur noch die Hauptversammlung des Bundesverbandes die Möglichkeit der direkten Mitbestimmung durch die Mitgliedsunternehmen ermöglichen würde“, heißt es weiter.
Die Mitglieder des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen im Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben auf ihrer letzten Hauptversammlung am 6. Mai 2010 in Bonn den Vorstand beauftragt, Voraussetzungen zur Auflösung des Landesverbandes NRW bei gleichzeitiger Verschmelzung mit dem Bundesverband zu prüfen.
Auf der Länderratssitzung am 9. September 2010 stellte der Justiziar des Bundesverbandes Änderungen in der Verbandssatzung des Bundes vor, die für den Fall einer Verschmelzung eines Landesverbandes mit dem Bundesverband notwendig werden. Laut Satzung bedarf jedwede Satzungsänderung der vorherigen Zustimmung des Länderrats und der nachfolgenden Zustimmung durch die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes.