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E-Antiquariat nicht mehr fern: Wird der Weiterverkauf von E-Books legal?

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) könnte Auswirkungen auf den Weiterverkauf von E-Books haben. Der EuGH hat entschieden, dass gebrauchte Lizenzen von heruntergeladener Software weiterverkauft werden dürfen, berichtet DIE ZEIT.

Dies gelte auch, wenn die Software im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde. Laut EuGH darf Software aber nur weiterverkauft werden, wenn sie vorher deinstalliert wurde. Unzulässig bleibe, die Softwware für den Weiterverkauf zu kopieren. Wie das praktisch gehandhabt werden soll, ist allerdings unklar.

Die Richter hielten aber ausdrücklich daran fest, dass entsprechend des Erschöpfungsgrundsatzes des Urheberrechts mit dem Verkauf einer Software die Rechte des Herstellers an einer Kopie erschöpft seien. Das könnte nun auch für den Weiterverkauf von E-Books und Musikdateien gelten, scheinen Beobachter überzeugt. Dann stünde einem E-Antiquariat nichts mehr im Wege.

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