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Auch Suhrkamp meldet jetzt („wie geplant“) Insolvenz an

Die Suhrkamp Affäre geht in die nächste Runde (Der Kampf zwischen Ulla Unseld-Berkéwicz und Medieninvestor Hans Barlach tobt nun schon seiT Monaten). Der Spiegel meldet gerade, dass nach dem Insolvenz-Verfahren für Insel [mehr…] auch für Suhrkamp jetzt das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Richterin Mechthild Wenzel vom Amtsgericht Berlin Charlottenburg erklärt, dass sie das Verfahren über das Vermögen der Suhrkamp KG am Dienstagabend eröffnet hat, so Spiegel.

Hier die Originalmeldung von Suhrkamp dazu:

Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung wie geplant eröffnet

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat gestern, am 6. August 2013, das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet.
Der im Rahmen dieses Verfahrens vorzulegende Insolvenzplan sieht die Umwandlung des Suhrkamp Verlags in eine Aktiengesellschaft vor.
Diese Umwandlung sichert die Existenz sowie die Handlungs- und Planungsfähigkeit des Verlags. Damit verbunden ist der Erhalt sämtlicher bestehender Arbeitsplätze.

Die Medienholding hat das am 27. Mai 2013 eingeleitete Schutzschirmverfahren, die Eigenverwaltung und die Eröffnung des Insolvenzverfahren mit einer Vielzahl von Klagen und Anträgen zu verhindern gesucht. Durch die gestrige Entscheidung des Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ist sie damit vollumfänglich gescheitert.

Durch die Änderung der Rechtsform des Suhrkamp Verlags wird der insolvenzauslösende Gesellschafterstreit das operative Geschäft des Verlags nicht länger beeinträchtigen können. Zukünftig wird ein Vorstand – kontrolliert von einem durch die Aktionäre gewählten Aufsichtsrat – eigenverantwortlich handeln.

Der Formwechsel des Verlags berührt die Gesellschafterstellung der Siegfried und Ulla Unseld Familienstiftung und der Medienholding AG nicht. Die Gesellschafter werden als Aktionäre wie bisher am Verlag beteiligt sein. Ihre Mitwirkungs- und Einflussrechte ergeben sich künftig aus dem Aktienrecht.
Für den Fall, dass ein Gesellschafter an dem in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft umgewandelten Verlag nicht mehr beteiligt sein möchte, sieht der Insolvenzplan ein Abfindungsangebot vor. Damit wird jedem der Gesellschafter die Möglichkeit eröffnet, seine Aktien gegen Erhalt eines Abfindungsbetrags an die Gesellschaft oder – mit Zustimmung des Verlags – an einen Dritten zu übertragen.

Darüber hinaus sieht der Insolvenzplan vor, dass der Insel Verlag, der operativ vollständig vom Suhrkamp Verlag abhängig ist, Tochtergesellschaft des Suhrkamp Verlags wird. Damit wird die gesellschaftsrechtliche Struktur der Verlagsgruppe entscheidend vereinfacht.

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