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Handy-Hersteller sollen Urheberrechtsabgabe zahlen

Um die Urheberrechte ihrer Mitglieder zu schützen, sollen nun Handyhersteller an die Verwertungsgesellschaften Abgaben zahlen. Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), zu der auch Gema, VG Wort und VG Bild-Kunst gehören, fordert damit eine Entschädigung für die „privaten Kopien“ von Inhalten auf das Handy und Smartphone.

Dabei soll es schon konkrete Forderungen zur Höhe der Abgaben geben. So müsse pro Handy mit Touchscreen eine einmalige Zahlung von 36 Euro bei einer Speicherkapazität von mindestens acht Gigabyte geleistet werden, 16 Euro für Touchscreenhandys mit weniger als acht Gigabyte und 12 Euro für Handys ohne Touchfunktion.

Da sich die Handyhersteller weigern, dieser Zahlungsaufforderung nachzukommen droht die ZPÜ nun mit einer Klagewelle, Mahnbriefe an die Chefs der Smartphonefirmen seien bereits verschickt worden. 2011 wurde schon einmal ein Tarif für Mobiltelefone von fünf Euro angesetzt, der ebenfalls nicht akzeptiert wurde und weshalb sich die ZPÜ mit namenhaften Handyherstellern im Rechtsstreit befindet.

Doch es gibt auch Gegenstimmen. So haben sich Branchenverbände wie der Bitkom gegen die Abgabe ausgesprochen. „Urheberrechtsabgaben seien in der digitalen Welt im Angesicht von Streaming-Plattformen generell ,ein Anachronismus‘“, sagte Biktom-Chef Bernhard Rohleder dem „Spiegel“. Der ZPÜ verlange allein von Handyherstellern eine Summe von rund 700 Millionen Euro pro Jahr.

Mit der Abgabe sollen Urheber für das Kopieren ihrer Texte etc. entschädigt werden. Bei anderen Speichermedien und Geräten, die in der Lage sind, Kopien anzufertigen, existieren diese Abgaben bereits.

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