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Nur Teilurteil im Streit um Goebbels-Zitate: Random House muss über Verkaufserlöse Auskunft erteilen

Heute ging es am Landgericht München – wie angekündigt [mehr…] – um die Klage der Nachlassverwalterin der Goebbels-Erben, Rechtsanwältin Cordula Schacht, gegen den Siedler Verlag. In einem Streit um Tantiemen aus der Goebbels-Biographie von Peter Longerich muss die Verlagsgruppe Random House jetzt Auskunft darüber erteilen, wieviel Geld sie mit dem Verkauf des Buches verdient hat. Das wurde heute einem Teilurteil entschieden.

Ob der Verlag die Nachlassverwalterin an den Erlösen beteiligen muss, ist damit noch nicht klar. Random-House-Justitiar Rainer Dresen ist enttäuscht von dem Teilurteil: „Das ist ein starkes Indiz dafür, dass das Gericht der Klage stattgeben wird“, sagte er dem Spiegel und kündigte Berufung an.

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