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BGH weist Barlachs Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Suhrkamp zurück / Hat Barlach jetzt „endgültig verloren“?

Hans Barlachs Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Suhrkamp ist von der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts abgelehnt worden. „Jetzt dürfte der Minderheitsaktionär Hans Barlach endgültig verloren haben“, kommentiert die FAZ.

Denn zugleich hat das Gericht entschieden, die von Barlach eingereichte Verfassungsbeschwerde zurückzuweisen. Karlsruhe hat damit nun den letzten Stolperstein auf dem Weg zur Aktiengesellschaft beseitigt. Suhrkamp habe laut FAZ glaubhaft gemacht, dass der Verlag bei einer weiteren Verzögerung des Insolvenzplans „spätestens ab dem Monat Juni 2015“ nicht mehr in der Lage sei, Verbindlichkeiten zu begleichen. Zudem hätte die Gefahr bestanden, dass die beabsichtigte Rettung von Suhrkamp scheitere oder der Verlage zerschlagen werde.

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