Eine Mitteilung des Zeitfracht Barsortiments sorgt derzeit für Unruhe bei Verlagen und Verlagsauslieferungen: In den vom Unternehmen auf seiner Website bereitgestellten „Zeitfracht Einkaufsbedingungen“ wurde ein Punkt bei den Lieferungsbedingungen verändert. So heißt es mit Stand April 2021: „Die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt grundsätzlich ,frei Haus‘ bzw. außerhalb Deutschlands DDP Lieferort (INCOTERMS 2000). Ist zwischen dem Lieferanten und Zeitfracht ein regelmäßiger Transport über den Zeitfracht Bücherwagendienst vereinbart, erfolgt die Lieferung durch den Bücherwagendienst zu den jeweils gültigen Abholgebühren. Sollte die Frankaturvorschrift ,unfrei‘ vereinbart sein, bestimmt Zeitfracht den Transportführer.“
In den KNV Zeitfracht Einkaufsbedingungen Stand August 2019 hatte es noch geheißen: „Ist zwischen dem Lieferanten und KNV Zeitfracht ein regelmäßiger Transport vereinbart, erfolgt die Anlieferung über den KNV Bücherwagen-
dienst. Ansonsten erfolgt die Lieferung innerhalb Deutschlands ,frei Haus‘ bzw. außerhalb Deutschlands DDP Lieferort (INCOTERMS 2000). Sollte die Frankaturvorschrift ,unfrei‘ vereinbart sein, bestimmt KNV Zeitfracht den Transportführer. “
Die Änderung mit dem Wortlaut „zu den jeweils gültigen Abholgebühren“ würde für Verlage, die bislang ohne Abholgebühren mit Bücherwagendienst geliefert haben, erhebliche Mehrkosten bedeuten.
Ungefähr zeitgleich, am Freitag vergangener Woche, hatte die Zeitfracht Logistik Holding GmbH bekanntgegeben, dass sie eine Debütemission mit einer Unternehmensanleihe mit Volumen von bis zu 60 Millionen Euro an der Börse Frankfurt plane: Der Emissionserlös solle „zur Ablösung bestehender Finanzverbindlichkeiten, für selektive Unternehmenszukäufe (M&A-Aktivitäten) sowie für die strategische Weiterentwicklung der Zeitfracht Logistik-Gruppe mit Blick auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit verwendet werden.“
Wolfram Simon-Schröter, Chief Financial Officer der Zeitfracht GmbH & Co. KGaA und Geschäftsführer der Zeitfracht Logistik Holding GmbH, erklärte: „Die Begebung unserer Zeitfracht-Anleihe stellt unsere Debütemission dar. Das ist für uns ein wichtiger Schritt, um das weitere Wachstum der Zeitfracht Logistik-Gruppe zu sichern. Wir planen, vor allem in die Bereiche Digitalisierung und Nachhaltigkeit zu investieren und durch gezielte Transaktionen weiter zu wachsen.“
Und heute erreicht uns die Pressemitteilung, dass die Zeitfracht-Eigentümerfamilie Schröter einen neuen, mit 100.000 Euro dotierten Kinderbuchpreis stifte: „Der Preis richtet sich gezielt an Autorinnen und Autoren, die Vorlese- und Selbstlesesebücher für Kinder im leseprägenden Alter zwischen vier und acht Jahren schreiben.“ Das Besondere an diesem Preis sei, „dass nach einer Vorauswahl durch zehn kompetente Erwachsenenjuroren die Kinder das letzte Wort haben: Das Siegerbuch wird in einer zweiten Juryrunde jedes Jahr von 32 Kindern gekürt – jeweils ein Junge und ein Mädchen aus jedem deutschen Bundesland.“
Zeitfracht-Gesellschafterin Jasmin Schröter: „Lesen macht glücklich. Es beflügelt die Phantasie, öffnet die Welt, gibt Zugang zu Bildung und schafft die Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben. Mit dem Deutschen Kinderbuchpreis wollen wir darüber hinaus Autoren und potenzielle Autoren dazu animieren, sich mit dem Thema Kinderbuch zu beschäftigen. Wir wollen die Vielfalt steigern und einen Anreiz für die Beschäftigung mit dem Thema Kinderbuch geben. Daher stiften wir mit 100.000 Euro pro Jahr an nur einen Gewinner auch eine relativ hohe Summe.“
Eingereicht werden können laut Pressemitteilung „Kinderbücher in deutscher Sprache, die zwischen dem 1. Juni 2020 und dem 31. Mai 2021 erschienen sind. Der Preis wird am 2. Oktober 2021 verliehen. Weitere Informationen: www.deutscher-kinderbuchpreis.com (Die Seite geht am 30. April online.).“