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Bundestag beschließt Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Der Bundestag hat das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverlage beschlossen, meldet Kress. Bei der Abstimmung votierten 293 Abgeordnete für den Gesetzesentwurf der Bundesregierung, 243 lehnten ihn ab – bei drei Enthaltungen. Netzpolitiker wie Aktivisten aller Fraktionen hatten sich bis zuletzt gegen die Regelung gesperrt.

Die Presseverleger begrüßen den Beschluss. Mit dem Leistungsschutzrecht gebe die Politik den Verlegern ein faires Instrument an die Hand, über die gewerbliche Nutzung ihrer Inhalte durch Suchmaschinen und Aggregatoren selbst zu entscheiden.

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