Gegen die Cadolzburger ars vivendi GmbH & Co. KG ist eine einstweilige Verfügung des Landesgerichts Köln eingegangen. Grundlage der EV ist die namentliche Nennung der Verurteilten im Mordfall Walter Sedlmayr im Freizeitführer »Spaziergänge in die Vergangenheit Münchens« (3. Aufl. 2010, ISBN 9783897164970).
Im Kapitel »Schurken und Gendarme« geht die Autorin tatsachengetreu auf den Mord, der 1990 passierte, und die Gerichtsverhandlung ein. Die 1993 zu lebenslanger Haft verurteilten Verfügungskläger bzw. Anspruchsteller machen jeweils Unterlassungsansprüche wegen der Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts geltend.
ars vivendi stellt deshalb dessen den Vertrieb des Buches mit sofortiger Wirkung ein und bittet den Buchhandel ebenfalls, dieses nicht mehr zu vertreiben und noch vorhandene Exemplare an derem Auslieferung, die LKG (An der Südspitze 1-12, Remittendenabteilung, 04579 Espenhain), zu remittieren. Eine geschwärzte Auflage kommt im September wieder in den Handel