Die einstweilige Verfügung gegen „Das Amt“ aus dem Blessing Verlag hat keinen Bestand mehr. Und anwaltlich bestätigt: BuchMarkt führt „bemerkenswerte“ Interviews – gemeint ist unser Interview [mehr…] mit Rainer Dresen.
Zu diesen Erkenntnissen führte eine Verhandlung des Landgerichts Hamburg vom vorigen Freitag: Die Beteiligten haben sich am Freitag vor dem Landgericht Hamburg geeinigt, dass in künftigen Auflagen zu dem heute 92-jährigen Ex-Diplomaten Felix Gaerte, der gegen das Buch klagte, wie folgt berichtet werden darf:
„Hinweisen auf schwere Belastungen anderer Auswärtige Amt(AA)-Beamter, die während der laufenden Ermittlungen aufgetaucht waren – zum Beispiel auf den in Unterlagen der SS ab 14. Oktober 1944 im Rang eines ehemaligen SS-Untersturmführer geführten Felix Gaerte, der unter Angabe falscher Personalien im AA eingestellt wurde – ging der Bericht nicht nach.“
Hierzu wird in künftigen Auflagen neu eine Fußnote aufgenommen, wonach Felix Gaerte Wert auf den Hinweis legt, dass er – obwohl als SS-Untersturmführer zur Waffen-SS einberufen – durchgehend bis Kriegsende Leutnant der Luftwaffe war.
Vorprozessual verlangte Gaertes Anwalt noch weit mehr als nur eine erläuternde Fußnote. Er verlangte vom Verlag wegen der angeblich „gezielten Zerstörung des Lebenswerkes eines erfolgreichen Beamten im Auswärtigen Amt“ nichts weniger als Unterlassung, Richtigstellung, Entschuldigung, einen Einlegezettel in alle bereits gedruckten Exemplare, Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro und eine Pressemitteilung an alle einschlägigen Nachrichtenagenturen.
Von diesem bunten Strauß an Anwaltswünschen blieb vor Gericht letztlich wenig übrig. Dieser Umstand veranlasste den Prozessbeobachter Willi Winkler von der Süddeutschen Zeitung in der SZ vom 11.4.2011 zu der launigen Zusammenfassung „Felix Gaerte hat sein Lebenswerk in eine Fußnote gerettet.“
Erfreuliches am Rande auch für die Redaktion: BuchMarkt wurde für seine journalistische Kompetenz ausdrücklich belobigt, und zwar vom Gaerte-Anwalt, der, an BuchMarkt kommt offenbar auch in Anwaltskreisen niemand mehr vorbei, das Dresen-Interview las, ausdruckte, in einem Schriftsatz dem Gericht vorlegte und es „bemerkenswert“ nannte. In jenem Interview bezeichnete unser Kolumnist Rainer Dresen das befasste Landgericht Hamburg scherzhaft als ‚Kammer des Schreckens‘. Nachdem eben jene nunmehr ehemalige Kammer des Schreckens sich soeben von seiner besten Seite gezeigt und einen für den beklagten Blessing Verlag sehr kommoden Vergleich moderiert hat, gelobt Dresen auf Nachfrage, die gerichtliche Spruchkammer künftig nur noch mit dem Harry Potter-Titel „Der Stein der Weisen“ in Verbindung zu bringen.