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Inventur: Oberfinanzdirektion Frankfurt kündigt Verbindlichkeit ihrer Richtlinien zur Erfassung von Lagerbeständen

Vor vierzehn Tagen hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt den Börsenverein mit einem einfachen Schreiben überraschen können. Die bisher für die Buchbranche zuständige Behörde in Sachen Steuerbewertungen erklärte darin lapidar, dass ihre seit 1975 beim Börsenverein hinterlegten Regelungen zur Bewertung von Vorratsvermögen im Buchhandel offiziell nicht mehr gültig seien.

Dabei konnte die OFD aber auch nicht sagen, welche nun gültig seien. Inzwischen sind tatsächlich mehrere Fälle in Frankfurt bekannt geworden, in denen Finanzämter bei Steuerprüfungen von Buchhandlungen den alten Erlass der Oberfinanzdirektion Frankfurt zur Bewertung von Vorratsvermögen im Buchhandel nicht mehr anerkennen. „Wir kümmern wir uns mit hoher Priorität darum, dass wir mit der OFD Frankfurt zu einer akzeptablen Neuregelung hinsichtlich der

Bewertung des Vorratsvermögens von Buchhandlungen kommen“, sagte Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang.

Betroffen seien könnten davon die aktuellen, aber auch vergangenen Inventuren und Bewertung von Lagerbeständen. „Derzeit ist nicht einmal sicher, ob die OFD Frankfurt überhaupt noch zuständig ist“, bedauert auch die Geschäftsführerin vom Sortimenter Ausschuss, Kyra Dreher, momentan noch keine andere Auskunft geben zu können. Wahrscheinlich werde man auch mit dem Bundesfinanzministerium in Kontakt treten. „Wir sind gemeinsam mit unseren Steuerberatern von der Kanzlei Kleeberg & Partner aktiv“, heißt es dazu aus dem Börsenverein. Der Handel sollte in jedem Fall auf entsprechende Reaktionen seitens der Finanzämter vorbereitet sein und auf die unklare Lage verweisen können

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