Die vier verkaufsoffenen Adventssonntage in Berlin sind verfassungswidrig, meldet eben Spiegel Online. Sie verstoßen gegen den Sonntagsschutz im Grundgesetz, urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Damit gaben die Richter einer Klage der Kirchen teilweise statt.
Zur Begründung hieß es, Sonn- und Feiertage seien als „Tage der Arbeitsruhe“ aus religiösen Gründen, aber auch zur persönlichen Erholung der Arbeitnehmer und ihrer Teilhabe am sozialen Leben geschützt.