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Eulenspiegel Verlag hat es geschafft: Rechte am DDR-Staatswappen sind Volkseigentum

Ende April 2004 berichtete die Presse über einen ungewöhnlichen Rechtsstreit: Rund 15 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung stritten der Berliner Eulenspiegel Verlag und ein Geschäftsmann aus Karlsruhe um die Rechte am DDR-Staatswappen! Die Frage, ob man sich das Staatswappen der DDR aneignen, schützen lassen und kommerziell nutzen darf, erhitzte die Gemüter.

Der Eulenspiegel Verlag ist gegen diesen Versuch vorgegangen. Er handelte mit dem erklärten Ziel, jedem und jederzeit die freie Nutzung dieses Symbols zu ermöglichen und die Einschränkungen des kommerziellen Markensschutzes nicht zu dulden. Dies führte schließlich zu einer jahrelangen Auseinandersetzung vor dem Bundespatentgericht, das in der Sache nun endgültig zu Gunsten des Eulenspiegel Verlags entschieden hat.

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