
In einem Aufmacherinterview auf den Literaturseiten der Süddeutschen Zeitung erläutert Gottfried Honnefelder heute die Einigung zwischen Verlagen und Bibliotheken [mehr…].
Demnach besteht die Einigung seitens der Verlage in der Vorleistung, dass sie sich gegenüber den Bibliotheken verpflichten, Inhalte in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Verlage müssen demnach ihre Bücher für den elektronischen Gebrauch an Bibliotheken lizensieren und können sich nicht verweigern, das wäre dann einklagbares Recht. Demgegenüber akzeptieren die Bibliotheken marktgerechte Preise. Das habe die Bundesbildungsministerin für Bildung und Forschung Anette Schavan goutiert und werde sich für den Kompromiss bei der Nueformulierung des Urheberrechts entsprechend stark machen.
Honnefelder kann sich dabei offensichtlich eine Lizensgebühr an die VG Wort vorstellen, die die Bibliotheken zu entrichten hätten. „Die Bibliothek hat die Möglichkeit, die Bücher nachträglich selbst zu digitalisieren, wenn die Lizenz dazu angemessen bezahlt wird“, so Honnefelder. Unter anderem soll für Wissenschaftler das Einloggen in eine Bibliothek von außen erlaubt sein, wenn die Bücher dann nicht kopierbar sind. „Das wird über die Bibliothek verrechnet“, so Honnefelder.
In dem Interview sagt Honnefelder desweiteren, dass sich bislang 210 Verlage an der Plattform Volltextsuche Online beteiligen, darunter zwei Drittel der 100 größten deutschen Verlage. Eine Zusammenarbeit mit Google stellt sich Honnefelder so vor, dass die Ergebnisse der Suche in geschützten Büchern auf den Suchmaschinen zur VTO-Seite umgeleitet wird.







