Die Schweizer Gesetzesmaschinerie hat sich des Urheberrechts angenommen. Gestern diskutierte der Ständerat die Beschlüsse des Bundesrates und stimmte am Ende dem Vorschlag zu. Nun geht das neue Gesetz in den Nationalrat.
Umstritten war eine Regelung für den Nationalrundfunk, der bereits damit nach 10 Jahren Werke ohne Einwilligung der Urheber senden und im Internet verbreiten könnte, sollte der Vorschlag Gesetz werden.
Außerdem wurde eine Pauschalabgabe auf CD-Rohlinge beschlossen ähnlich der deutschen Kopiererabgabe. Kritisiert wurde der Umstand, dass damit jeder Urheber, und speichere er nur Urlaubsbilder auf CD-Rom ab, an sich selbst eine Urheberrechtsabgabe leiste.







