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Midvox klagt gegen Börsenverein

Wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung mitteilt, darf die Midvox den Begriff Volltextsuche nicht in einer Anzeige verwenden. Durch die Nutzung des Begriffes ‚Volltextsuche’ bestehe eine Verwechslungsgefahr mit dem Projekt Volltextsuche – Online des Boersenvereins, zitiert Midvox die Branchenvertretung.

In Folge dessen verweigere das Boersenblatt die Schaltung eines Banners auf www.boersenblatt.net, so Midvox. Dagegen will der Anwalt des Unternehmens jetzt klagen. „Nach rechtlicher Einschätzung ist der Begriff Volltextsuche als rein beschreibender Begriff nicht unterscheidungsfähig und damit markenrechtlich nicht geschützt und nicht schützbar“, teilt Dr. Frank Jacobi, Geschäftsführer der Midvox mit.

Im Banner sollte auf 92.500 Titel von über 1100 Verlagen hingewiesen werden, über die derzeitig eine Volltextsuche möglich ist. Die Verweigerung der Veröffentlichung erfolgte wenige Tage vor dem Vertragsabschluß über die technische Umsetzung des Projektes „Volltextsuche – Online“ des Boersenvereins.

Midvox ist nach eigenen Angaben ein Dienstleister für den Onlinebuchhandel und Betreiber des ABC Advanced Book Catalog. Im Auftrag von Verlagen digitalisiere Midvox Buchbestandteile, die für das Marketing im Internet relevant sind. Der verkaufbare Inhalt eines Buches wird nicht digitalisiert. Onlineportale wie www.buecher.de, www.buchkatalog.de, www.libri.de nutzen den ABC. Auf der Frankfurter Buchmesse stellte Midvox verschiedene Anwendungen, darunter die EAL Elektronische Ansichtslieferung, für den Sortimenter vor.

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